Vom Umgang mit Weihnachtsgeschenken in Unternehmen
Vom Umgang mit Weihnachtsgeschenken in Unternehmen
(Firmen-)Geschenke machen und annehmen, aber richtig
Die Vor-Weihnachtszeit wird in vielen Unternehmen genutzt, um den Mitarbeitern mit einem Geschenk für die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres Danke zu sagen.
Kollegen beschenken sich gegenseitig und symbolisieren damit die gute Zusammenarbeit.
Ebenso versenden Betriebe „Kleine Aufmerksamkeiten“ an Ihre Kunden, um sich für die Aufträge zu bedanken und den Geschäftskontakt zu erhalten.
Doch aufgepasst, hier lauern nicht nur Fettnäpfchen, sondern die Gefahr der Bestechung. Was ist für ein gelungenes Geschenk im beruflichen Kontakt zu beachten?
Geschenke an Kollegen/innen
Für die Auswahl eines Geschenks an Kollegen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Zum einen sollten vorher Preisgrenzen festgelegt und von allen unbedingt eingehalten werden, damit es nicht zu Peinlichkeiten von zu teuren oder zu preiswerten Präsenten kommt.
Zum anderen überlegen Sie sich, was zu Ihrem Kollegen passt. Nehmen Sie Bezug auf seine Hobbies oder Vorlieben. Ein Vorteil hat der, der schon im Laufe der Zeit aufmerksam gelauscht hat, was den Kollegen interessiert oder was er gerne mag. Ein Geschenk soll Freude machen und nicht im Keller verstauben. Das Sie das Geschenk mit schönem Weihnachtspapier sorgsam einpacken, ist selbstverständlich. Eine besondere Note setzen Sie mit einem persönlichen und handgeschriebenen Gruß. Vermeiden Sie allgemeingültige Floskeln.
Ein absolutes Tabu sind Geschenke, die den Beschenkten diskreditieren, anzüglich sind oder solche, die Anspielungen verursachen. Ein No Go ist zum Beispiel ein, wenn auch hochwertiges Shampoo für den eher ungepflegten Kollegen.
Wer einem bestimmten Kollegen etwas schenken möchte, weil er Sie im vergangenen Jahr besonders unterstützt hat, kann das natürlich machen, ohne gleich alle anderen Mitarbeiter zu bedenken. Dann sollten Sie das Präsent an diesen Kollegen unter vier Augen übergeben und sich für seine Arbeit freundlich bedanken.
Geschenke innerhalb des Unternehmens
Beschenkt ein Mitarbeiter seinen Chef, ohne selbst ein Geschenk zu bekommen, kann das schnell als Anbiederung verstanden werden. Hier ist also Vorsicht geboten. Anders verhält es sich, wenn sich die Kollegen zusammenschließen und ein Gemeinschaftsgeschenk überreichen.
Bedenkt der Chef die Mitarbeiter mit einer Gratifikation oder einem Sachgeschenk, ist es kein Muss, dass sich die Mitarbeiter revangieren. Hier kommt es einerseits auf die Unternehmensgröße bzw. auf die Größe und Zusammenarbeit der Abteilung an und andererseits darauf, wie es allgemein in der Firma üblich ist mit Weihnachtsgeschenken umzugehen.
Geschenke für Kunden und von Kunden
Kurz vor Weihnachten kommen häufig in verschiedenen Abteilungen der Unternehmen Geschenke von Lieferanten und Kunden an.
Oft geht es dabei nicht nur um eine Flasche Wein, sondern zum Beispiel um Einladungen in eine VIP Lounge von Veranstaltungen. Solche gut gemeinten „Gaben“ sind heute nicht mehr in jedem Unternehmen gern gesehen, sondern sogar verboten. Gerade große Betriebe haben sich Verhaltensrichtlinien, sogenannte „Codes of Conducts“ auferlegt, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten. Darum landen dann die Geschenke nicht bei der entsprechenden Person, sondern in einer betrieblichen Tombola.
Geschenke müssen, aus rechtlicher Sicht, sozial angemessen sein. Als Faustregel, so Rechtsanwalt Axel Geiling, sollte man sich fragen, ob man einem Dritten bedenkenlos von dem Geschenk erzählen würde, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
Um Zweifel an der Unbedenklichkeit erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist es erforderlich, sich das Geschenk von seinem Vorgesetzten genehmigen zu lassen. Um eben diese Zweifelsfragen nicht entstehen zu lassen, muss die Unternehmensleitung ausdrücklich eine Wertgrenze für Geschenke festlegen und sicherstellen, dass sich jeder Mitarbeiter daran hält.
Sollten Sie dennoch einmal in die Verlegenheit kommen, ein Geschenk zu bekommen, das Sie nicht annehmen dürfen, bedanken Sie sich höflich und erklären Sie, dass Sie es nicht annehmen dürfen.
Diese Aspekte beachten Sie selbst auch immer dann, wenn Sie einem anderen Unternehmen ein Geschenk zukommen lassen möchten.
Ein handgeschriebener, mit persönlichen Worten verschickter Gruß kommt oft besser an, als ein Geschenk, das in einem Schrank verschwindet.
Susanne Beckmann